AGB
A. Allgemeines
I. Geltungsbereich / Definitionen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von Omnoto.de Frank Romweber, Ostlandstraße 2-4, 59558 Lippstadt (nachfolgend "Omnoto"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit Omnoto abschließt.
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
II. Angebot, Vertragsabschluss, Form
Ein Vertrag zwischen Omnoto und Ihren Kunden kommt abhängig von der Art des Angebotes zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch Omnoto.
Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.
Angebote von Omnoto sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich Omnoto zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes.
II. Leistungen / Mitwirken
Die Einzelheiten der von Omnoto zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zum Angebot, sowie schriftlich oder mündlich erteilter Aufträge.
Der Kunde stellt Omnoto alle für dessen Arbeit notwendigen Unterlagen und Spezifikationen zur Verfügung
Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der Telekommunikation) hat Omnoto nicht zu vertreten. Sie berechtigen Omnoto, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
III. Fremdleistungen
Omnoto wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen.
Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden Omnoto durch den Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Omnoto von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
IV. Vergütung und Zahlung
Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist Omnoto berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der schriftlichen, vertragsergänzenden Vereinbarung, gegebenenfalls der Nachhonorierung.
Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen Vergütungssätze von Omnoto anwendbar.
Die Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt unter Vorlage geeigneter Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen in Textform widersprechen. Nach Ablauf der Frist ohne Widerspruch des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Reisekosten, Nebenkosten und sonstige Aufwendungen in tatsächlich angefallener Höhe erstattet, mindestens jedoch nach den steuerlichen Pauschalsätzen. Reisezeiten und Reisekosten werden in Abhängigkeit vom Geschäftssitz von Omnoto berechnet. Darüber hinaus gilt Reisezeit als Arbeitszeit und wird nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
V. Gewährleistung und Abnahme
Der Kunde hat im Fall der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Omnoto ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung verpflichtet.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne die Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung oder des Werks verpflichtet, sofern das Ergebnis den vertraglichen Anforderungen entspricht. Beide Parteien streben eine zügige Abnahme an.
Während der Herstellungsphase ist Omnoto berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Die Leistung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann als abgenommen, wenn der Kunde diese vier Wochen in Gebrauch genommen hat. Die Abnahme durch den Kunden erfolgt automatisch spätestens 14 Tage nach Bereitstellung zur Abnahme, wenn keine Mängel festgestellt oder diese der Omnoto nicht bekannt gegeben werden. Omnoto wird auf die Abnahmefiktion aufgrund des Verhaltens des Kunden gesondert hinweisen.
VI. Haftung
Omnoto verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Skizzen, Layouts, Daten etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Omnoto verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern Omnoto notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Omnoto haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sofern Omnoto Softwaresysteme oder -komponenten anderer Hersteller verwendet, haftet sie nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder Fehler dieser Fremdsoftware. Die Fehlersuche und Fehlerbehebung ist im Zweifel kostenpflichtig. Dies gilt im Besonderen bei der Verwendung von kostenfreier Open Source Software oder Zusatzmodulen. Die Beweislast obliegt Omnoto.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Screendesigns und Templates durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und dessen Umfang. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Screendesigns und Templates entfällt jede Haftung von Omnoto. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks oder nach Bereitstellung zur Abnahme schriftlich bei Omnoto geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Omnoto nicht.
Omnoto ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte Omnoto selbst in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde Omnoto von diesen Ansprüchen frei.
VII. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von Omnoto aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum von Omnoto.
Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde Omnoto unverzüglich zu benachrichtigen.
VIII. Urheber- und Nutzungsrechte
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetzt erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Arbeiten von Omnoto dürfen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Omnoto vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
IX. Geheimhaltung
Omnoto ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
B. Ergänzende Bedingungen für die Nutzung der angebotenen Shop-Plugins
I. Vertragsgegenstand
Omnoto stellt dem Kunden Softwareerweiterung (Plugins) zur Einbindung in deren Webshop zur Verfügung. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit eine einfache nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plugins in seinem Webshop.
Die Nutzungslizenz gilt pro Kunde nur für die Nutzung auf einer Domain des Kunden bzw. in einem von dem Kunden betriebenen Webshop. Bei Multisho-Systemen ist von dem Kunden für jeden Shop eine eigene Lizenz zur Verwendung der Plugins zu erwerben.
Die zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den jeweils gültigen Preislisten von Omnoto.
Sofern keine weiteren entsprechenden Omnoto-Dienstleistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden, werden die Plugins durch den Kunden selbst installiert und in Betrieb genommen.
II. Updates
Sofern keine weiteren entsprechenden Omnoto-Dienstleistungen durch den Kunden in Anspruch genommen werden, ist für die Installation von Updates der Kunde selbst verantwortlich.
Im Falle von Updates oder einer Anpassung aufgrund des Einsatzes einer neuen Shopware Version (Insbesondere bei Major-Versionssprüngen von Shopware) kann die Bereitstellung eines sofortigen Updates der Plugins durch Omnoto nicht garantiert werden.
III. Vertragslaufzeit / Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Deinstalliert oder löscht der Kunde die Plugins nicht binnen zwei Wochen nach Vertragsende, verlängert sich der Vertrag automatisch erneut auf unbestimmte Zeit.
Omnoto hat darüber hinaus das Recht, den geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Festhalten am Vertrag für Omnoto nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn der Kunde gegen die AGB oder geltendes Recht schuldhaft verstoßen hat. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Das Recht des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
III. Zahlungsbedingungen / Einzugsermächtigung
Die Zahlung der Vertragsgebühr erfolgt monatlich oder jährlich je nach gewähltem Modell.
Sofern Omnoto durch den Kunden eine Bankerbindung mitgeteilt wurde, wird Omnoto ausdrücklich und widerruflich ermächtigt die fällige Vergütung für die Nutzung des Plugins bis zum Entzug der Erlaubnis mittels Lastschrift einzuziehen.
Bei Fehlschlagen des Lastschrifteinzuges über die mitgeteilte Kontoverbindung oder bei einem vorzeitigen Widerruf der Einzugsermächtigung ist Omnoto berechtigt den Zugang des Kunden zu dem Plugin zu sperren. Dies gilt auch wenn der Kunde mit Zahlungen in erheblicher Höhe in Verzug geraten ist. Die Sperre wird unverzüglich nach Eingang des rückständigen Betrages oder erneuter Erteilung einer Einzugsermächtigung aufgehoben.
Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die entsprechenden Kosten an Omnoto zu erstatten.
IV. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe des Plugin-Codes an Dritte (mit Ausnahme von Mitarbeitern des Kunden) ist dem Kunden nicht gestattet.
Eine Weitergabe des Plugin-Codes an externe Agenturen oder Dienstleister ist dem Kunden nur nach gesonderter Genehmigung durch Omnoto gestattet.
Sollte der Kunde den Eindruck haben, dass der Plugin-Code von Dritten unberechtigt genutzt wird, ist Omnoto unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sollte die Erlangung des Plugin-Codes durch Dritte im Verschulden des Kunden liegen, sind die hierdurch entstandenen Schäden durch den Kunden zu ersetzen.
V. Haftung
Omnoto übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der Plugins mit Softwareprodukten anderer Anbieter, es sei denn Omnoto hat diese dem Kunden ausdrücklich zugesichert. Der Kunde hat sich insoweit, vor Vertragsschluss selbst zu informieren.
VI. Erreichbarkeit
Omnoto ist um eine jederzeitige Erreichbarkeit der Plugins und der Datenbanken bemüht. Im Rahmen des gegenwärtigen Standes des Kommunikationstechnik sind Beschränkungen, Beeinträchtigungen, Verbindungsabbrüche oder andere Einschränkungen der Nutzung der Dienste nicht völlig auszuschließen. Dies gilt für diejenigen Inhalte und Übertragungswege, die außerhalb des Einflussbereiches von Omnoto liegen.
Die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Plugins erfordert zeitweise Nutzungseinschränkungen durch Wartungs- und Updatearbeiten. Der Umfang der daraus entstehenden Nutzungseinschränkungen wird durch Omnoto in einem zumutbaren Rahmen gehalten.
C. Ergänzende Bedingungen für Hostingangebote
I. Leistungen
Der Provider (Omnoto) erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt der Provider dem Kunden einen eigenen Root-Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem im Auftrag festgelegten Speichervolumen ablegen. Der Kunde erhält keinen Root-Zugang zum Server. Ausgenommen hiervon ist der Administratorzugang zum Shopsystem.
Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Providers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Provider nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
Der Provider erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99 %, soweit im jeweiligen Leistungsangebot keine andere Verfügbarkeit ausgewiesen ist.
Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten. Der Provider ist berechtigt, innerhalb der Öffnungszeiten des Providers Wartungsarbeiten in einem Umfang von 6 Stunden durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
Über die Zugänglichmachung hinaus sind vom dem Service des Providers auch Managing- sowie schriftliche und telefonische Supportleistungen inbegriffen. Dies umfasst die Überwachung von:
- Webserver (HTTP)
- Mailserver (SMTP, POP3, IMAP, Spamfilter, Virenscanner, Mailversandmenge)
- Serverdienste (FTP, SSH, NTP)
- Datenbanken (MySQL, PostgreSQL)
- Serverlast
- Festplatten (S.M.A.R.T., Speicherplatzauslastung)
Darüber hinausgehende Supportleistungen sind nicht umfasst und werden nur in Ausnahmefällen bearbeitet. Für die Bearbeitung solcher Anfragen, wird, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein Serviceentgelt i.H.v. 21,00 Euro brutto pro angefangener Viertelstunde berechnet.
Die Datensicherung der Webpräsenz (Datenbank und Dateien) erfolgt täglich lokal auf dem Server.Wöchentlich wird der komplette Server mit den lokalen Backups der Webpräsenz extern gesichert.Die Backups werden maximal 4 Wochen vorgehalten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
Der Provider ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Providers zu gewährleisten, so wird der Provider dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Provider das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
Hat der Provider dem Kunden statische IP-Adressen zur Verfügung gestellt, kann der Provider die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Der Kunde wird unverzüglich über die anstehende Änderung informiert.
II. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Server keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oÄ. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Provider von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Provider auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Provider berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oÄ. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Providers abgelegter Daten, so kann der Provider diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Provider auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
Für den FTP und Datenbank Zugriff der Webpräsenz auf den für den Kunden bestimmten Server erhält der Kunde gegebenenfalls eine Benutzerkennung und Passwort. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Eine Haftung durch Schäden die der Kunde verursacht hat wird ausgeschlossen.
Die von dem Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
Der Kunde teilt dem Provider einen oder mehrere für Supportanfrage berechtigte Mitarbeiter mit. Ausschließlich diese Mitarbeiter sind berechtigt den Provider mit Änderungen an den auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden zu beauftragen.
Änderungen durch Mitarbeiter des Providers, an den, auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden können nur dann durchgeführt werden, wenn hierfür eine schriftliche oder elektronische Anfrage eingeht. Bei schriftlicher Anfrage ist die Unterschrift des zuvor mitgeteilten Berechtigten Mitarbeiters des Kunden notwendig. Bei elektronischer Anfrage eine entsprechende elektronische Signatur.
III. Reseller-Ausschluss
Der Kunde darf die vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen.
IV. Vergütung
Die Vergütung der vom Provider erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung.
Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Der Provider ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Der Provider wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Die Erbringung der Leistungen durch den Provider ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Provider das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
V. Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag läuft unbefristet und kann nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Provider dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung für einen Zeitraum von vier Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Providers bleiben unberührt.
VI. Mängelhaftung
Ist die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen nach aufgehoben, so ist der Kunde für die Zeit, in der die Nutzung aufgehoben ist, von der Entrichtung des Entgelts für die beeinträchtigte Leistung befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Betrieb gemindert ist, hat der Kunde nur ein angemessen herabgesetztes Entgelt zu entrichten.
Mängel werden kostenlos beseitigt. Aufgetretene Mängel und Fehler sind dem Provider unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form nachvollziehbar mitzuteilen.
Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
Systemausfälle werden während der Geschäftszeiten zwischen 09:00 und 18:00 Uhr bearbeitet.
VII. Haftung
Die Haftung des Providers für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Provider haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 25.000,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
VIII. Daten und Datenschutz
Der Kunde hat das jederzeitige Recht, die von ihm im Rahmen des Vertrages beim Provider gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Soweit dies technisch machbar und rechtlich zulässig ist, hat der Kunde auch das Recht, vom Provider die Übermittlung der Daten an Dritte zu verlangen. Erbringt der Provider eine dieser Leistungen, hat der Kunde das dafür in der jeweils aktuellen Preisliste vorgesehene Entgelt zu entrichten.
Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Provider wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Einzelheiten der Auftragsdatenverarbeitung sind in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zu regeln.
Der Provider hat seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet.
D. Ergänzende Bedingungen für Wartungsverträge
I. Omnoto bietet seinen Kunden als ergänzende Leistung die Wartung von gebuchten Servern als auch Webshops an. Diese Wartungen werden vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben und ergänzend vergütet.
II. Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, bei Softwareerweiterungen jedoch längstens für die Dauer der Plugin oder Servermiete.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Tag zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich oder per Mail gekündigt werden.
Nach Kündigung des Vertrages hat Omnoto Anspruch auf die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen.
III. Haftung / Mängelgewährleistung
Die Haftung und Mängelgewährleistung von Omnoto richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie ergänzend den unter A. B. und C. Regelungen.
Vorraussetzung für die Mängelhaftung ist eine Rüge des Kunden in Textform. Diese hat spätestens zwei Wochen nach Kenntnis von dem Mangel zu erfolgen.
IV. Serverwartung
Die Serverwartung umfasst
Die Installation von Sicherheitsupdates
Wöchentliches Backup auf einem externen System
Tägliches Backup der Datenbank und Dateien auf dem Server
Betriebssystem Upgrades sind nicht mit inbegriffen.
Backups
Die angefertigten Backups umfassen die Daten der letzten vier Wochen. Ältere Backups werden durch Omnoto gelöscht.
V. Shopwartung
Die Shopwartung umfasst die Aktualisierung der durch den Kunden verwendeten Plugins.
Die Leistungen beziehen sich nur auf die jeweils aktuelle Software-Generation und für Shopware Versionen, die maximal zwei Versionsstände (Major- und Minorversionen) zurück liegen.
Shopware Sicherheitsupdates werden regelmäßig eingespielt.
Ein Update auf eine neue Shop Version erfolgt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden einmal jährlich.
E. Schlussbestimmungen
I. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 54a HGB bleibt hiervon unberührt.
II. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
III. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
IV. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Provider stimmt ihrer Geltung zu. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
V. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
VI. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Omnoto ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern. Omnoto wird die Vertragspartner mindestens drei Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen über diese informieren. Die Vertragspartner können den Änderungen innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch oder wird den Änderungen ausdrücklich zugestimmt, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt wirksam. Falls der Vertragspartner fristgerecht widerspricht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Auf vorgenanntes wird Omnoto zusammen mit der Änderungsmitteilung hinweisen.
Der Änderungsvorbehalt gilt für Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile nur, wenn die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Omnoto zumutbar sind. Dies gilt wenn:
- die Änderung sich auf nicht entgeltliche Angebote, Dienste oder Bereiche von Omnoto bezieht und sichergestellt ist, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung noch laufende Anfragen von der Änderung unberührt bleiben.
- die Änderung sich auf entgeltliche Angebote, Dienste oder Bereiche von Omnoto bezieht und sichergestellt ist, dass die bereits beauftragten gebührenpflichtigen Funktionen, Dienste und Bereiche unberührt bleiben.
VII. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
VIII. Gerichtsstandsvereinbarung
Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, gilt der Gerichtsstand Lippstadt als vereinbart.